Bei Erwachsenen umfasst unser Behandlungsspektrum folgende Bereiche: Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken.

 

 

Diese Behandlungsbereiche unterliegen unterschiedlichen Ursachen:

·         neurologische (z.B. Schlaganfall, Schädel- Hirn Trauma etc.)

·         OP- Folgen (z.B. Schilddrüsenentfernung)

·         psychische Erkrankung

·         andere organische Ursachen (z.B. Unfälle, Kehlkopfentfernung)


Bereich Sprache

  • bei neurologischen Schädigungen (z.B. Schlaganfall)
    • Aphasie: Sprachstörung (betrifft Wortfindung, Sprachverständnis, Lesen, Schreiben)
    • Dysgraphie/Dyslexie: Störung des Schreibens/Lesens
    • Versorgung unterstützender Kommunikationsmittel (UK)

 

Bereich Sprechen

  • Dysarthrie/ Verbale Apraxie: Sprechstörungen
  • Fazialisparese: Halbseitige Gesichtslähmung
  • Stottern
  • Poltern

Bereich Stimme

    • Funktionelle Stimmstörungen (z.B. bei Sprechberufen)
    • Psychogene Stimmstörungen
    • Organische Stimmstörungen

Bereich Schlucken

  • Dysphagie: Schluckstörung



Wie kann mit der Logopädie begonnen werden?

 

Logopädinnen arbeiten hauptsächlich auf Weisung eines Arztes. Bei Behandlungsbedürftigkeit verordnet ihr Arzt eine logopädische Therapie auf Basis der Heilmittelverordnung („Rezept“), die von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen wird. Bei  nicht mobilen Patienten führen wir, auf Verordnung des Arztes, die Therapie auch als Hausbesuch durch.

 

Auf Wunsch, bzw. bei Bedarf, führen wir eine Diagnostik, Behandlung oder Beratung  auch ohne ärztliche Verordnung durch, wenn Sie die Behandlungskosten privat übernehmen.

 

U.a. dürfen folgende Ärzte Verordnungen für eine logopädische Therapie ausstellen:

  • Hals-,Nasen-,Ohrenärzte
  • Hausärzte
  • Internisten
  • Neurologen
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden