Bei Kindern und Jugendlichen umfasst unser Behandlungsspektrum folgende Bereiche:
Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken
Bereich Sprache
Bereich Sprechen
Bereich Stimme
Bereich Schlucken
Um einer Stagnation der Sprachentwicklung oder einer Festigung fehlerhafter Sprech-, Stimm-, und Schluckmuster entgegenzuwirken, sollte eine logopädische Therapie frühzeitig begonnen werden. Dabei gilt es die Ausprägung des Störungsbildes und die Reife des Kindes abzuwägen.
Wie kann ich mit der Logopädie
starten?
Logopädinnen arbeiten hauptsächlich auf Weisung eines Arztes. Bei Behandlungsbedürftigkeit verordnet ihr Arzt eine logopädische Therapie auf Basis der Heilmittelverordnung („Rezept“), die von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen wird.
Auf Wunsch, bzw. bei Bedarf, führen wir eine Diagnostik, Behandlung oder Beratung (z.B. bei Leserechtschreibstörung (LRS)) auch ohne ärztliche Verordnung durch, wenn Sie die Behandlungskosten privat übernehmen.
U.a. dürfen folgende Ärzte Verordnungen für eine logopädische Therapie ausstellen:
Praxis für Logopädie Maria Thoneick
Peerensträßchen 10 - 47574 Goch - Tel.: 02823/975601